
Künftig dürfen nur noch wenige Berechtigte die Sperrzone befahren. Neben der Berufsfischerei sind dies nur die Bootshauseigentümer sowie der Kanu-Club, mit dem eine Spezialregelung ausgehandelt wurde.
Bisher wurden vor allem die Angelfischer/-innen informiert, die am stärksten betroffen sind. Wir möchten nun auch die wichtigen Boots- und Segelclubs
und SUP-Vermietungen informieren, bevor die Saison richtig anfängt.
Zu diesem Zweck haben wir einen Infoflyer erarbeitet, welcher die Begründung für diese Massnahme und die neuen Regeln enthält.
Für Feedback bin ich dankbar, z.B. was die Wahrnehmbarkeit der Bojen angeht. Da möchten wir in diesem Jahr Erfahrungen sammeln.
Amt für Raumplanung
Martina Brennecke
Abteilungsleiterin Natur und Landschaft
Aabachstrasse 5
6300 Zug
T 041 728 54 82